IRENA oder T-RENA

Warum Nachsorge?

Häufig sind die Patienten nach der 3- oder 4-wöchigen Rehabilitation noch nicht vollständig genesen. Bei operierten Patienten (z. B. nach Gelenkersatz oder Kreuzbandplastik) ist unter Umständen die volle Belastbarkeit noch nicht hergestellt, bei chronisch Kranken ist meist zwar eine deutliche, aber nicht vollständige Besserung der Schmerzsymptomatik oder Wiedererlangung der Beweglichkeit erreicht. Wichtig ist daher, dass die erlernten Übungen nach der Reha regelmäßig fortgeführt werden. Die Deutsche Rentenversicherung bietet ihren Versicherten eine bedarfsorientierte ausdifferenzierte Nachsorge an.

Dabei wird zwischen komplexen multimodalen Leistungen           (IRENA) als auch weniger komplexen unimodalen Nachsorgeangeboten (RENA) unterschieden.

 

IRENA - Intensivierte Reha-Nachsorge

Bei der IRENA handelt es sich um eine multimodale Nachsorge in Gruppen. Dabei werden die in der Rehabilitation angewandten Kernelemente wie Training, Schulung und Beratung/Begleitung kombiniert. Ziel soll es sein das Erlernte in den Alltag zu übertragen und anzuwenden. Die Rentenversicherung übernimmt bedarfsgerecht bis zu 24 Behandlungseinheiten a`1,5 Stunden (1-2 mal pro Woche).

T-RENA  - Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge

Bei der T-RENA handelt es sich um eine unimodale Trainingstherapeutische Nachsorge in Gruppen. Hier findet ein gerätegestützes Training in Gruppen statt, bei Beeinträchtigung bzw. Funktionseinschränkung am Haltungs- und Bewegungsapparat. Die Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer, sowie eine Schmerzreduktion stehen hier an oberster Stelle. Die Rentenversicherung übernimmt 26 Behandlungstermine a` 1 Stunde  (1-2 mal pro Woche).

Welche Patienten können zu uns kommen und wer stellt den Antrag?

Die Nachsorgeprogramme IRENA / T-RENA der Deutschen Rentenversicherung findet im direkten Anschluss an eine stationäre oder ambulante Rehabilitation statt. Die Empfehlung für eine Nachsorge gibt Ihr behandelnder Arzt in der Rehabilitations-Einrichtung und leitet diese Empfehlung an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Fragen Sie einfach bereits während Ihrer Rehabilitation Ihren zuständigen Rehabilitationsarzt.

Wer übernimmt die Kosten?

Wurde von Ihrem Rehabilitationsarzt eine Empfehlung zur Nachsorge gegeben, so gilt diese gleichzeitig als Kostenzusage. Die Nachsorge ist wie die Rehabilitation für Sie kostenlos.